Akzeptable Nutzungsrichtlinie

Regeln für die Nutzung unserer Dienste

Fassung ANR-1.0, gültig ab 11.08.2026

§ 1 Umfang und Geltung

(1) Diese Richtlinie gilt für alle Dienste, die ITESP erbringt. Dazu gehören insbesondere:

  • Server, virtuelle Server und Container
  • Webhosting und Datenbanken
  • Vermittlung und Verwaltung von Domains
  • E-Mail-Dienste
  • Ticketsystem, Anmeldedienst und weitere im Kundenportal gebuchte Anwendungen
  • Datensicherung und Wiederherstellung

(2) Sie gilt für jede Person, die diese Dienste nutzt:

  • den Kunden selbst
  • seine Beschäftigten und Beauftragten
  • Dritte, denen der Kunde die Nutzung einräumt, einschliesslich seiner eigenen Kunden
  • jede Person, die über eine vom Kunden bereitgestellte Zugangsmöglichkeit auf die Dienste zugreift

(3) Der Kunde stellt sicher, dass alle diese Personen die Richtlinie einhalten. Er bleibt gegenüber ITESP allein verantwortlich; § 5 regelt die Einzelheiten.

(4) Diese Richtlinie ist Bestandteil des Vertrags. Sie konkretisiert die Ziffern 3.13 bis 3.23 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und begründet keine darüber hinausgehenden Pflichten.

§ 2 Erlaubte Nutzung

(1) Die Dienste dürfen für jeden rechtmässigen Zweck genutzt werden, der dem gebuchten Leistungsumfang entspricht.

(2) Der Kunde nutzt die Dienste so, dass Betrieb, Sicherheit und Verfügbarkeit für ihn selbst, für andere Kunden und für Dritte nicht beeinträchtigt werden. Dazu gehört insbesondere:

  • Software und Anwendungen auf dem aktuellen Sicherheitsstand zu halten, soweit der Kunde für sie verantwortlich ist
  • Zugangsdaten sicher zu verwahren und nicht weiterzugeben
  • angemessene Ressourcen zu verwenden und keine dauerhafte Überlast zu erzeugen
  • auf Hinweise von ITESP zu Sicherheitsproblemen zeitnah zu reagieren

(3) Der Kunde benennt ITESP eine Anschrift, unter der er in technischen und rechtlichen Angelegenheiten erreichbar ist, und hält sie aktuell.

§ 3 Verbotene und eingeschränkte Nutzung

3.1 Verboten

Untersagt ist die Nutzung der Dienste für:

Rechtswidrige Inhalte und Handlungen

  • Inhalte, die gegen deutsches oder anwendbares Recht verstoßen
  • Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen
  • Volksverhetzung, Aufruf zu Gewalt, terroristische Inhalte, verfassungswidrige Kennzeichen
  • Verletzung von Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten, einschliesslich des Anbietens von Werken ohne Rechte daran
  • Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung, Belästigung

Betrug und Täuschung

  • Phishing-Seiten, gefälschte Anmeldeseiten, Nachbildungen fremder Marken zur Täuschung
  • Betrügerische Angebote, Vorschussbetrug, gefälschte Gewinnversprechen
  • Kettenbriefe, Schneeball- und Pyramidensysteme
  • Falsche Angaben zur eigenen Identität gegenüber ITESP oder Dritten

Schädliche Software und Angriffe

  • Verbreitung oder Steuerung von Schadsoftware, Erpressungssoftware, Spähsoftware
  • Betrieb von Steuerstellen für übernommene Rechner
  • Angriffe auf fremde Systeme, einschliesslich Überlastangriffen, Netzabtastung ohne Auftrag, Ausnutzen von Schwachstellen
  • Umgehen von Zugangssicherungen, fremden oder eigenen
  • Werkzeuge, deren wesentlicher Zweck ein solcher Angriff ist

Unerwünschte Nachrichten

  • Versand unerwünschter Massen-E-Mail
  • Versand an Adressen, für die keine nachweisbare Einwilligung oder kein Vertragsverhältnis besteht
  • Verschleiern des Absenders, Fälschen von Kopfzeilen
  • Betrieb offener Weiterleitungen für E-Mail

Sonstiges

  • Schürfen von Kryptowährungen und vergleichbare Anwendungen, deren Zweck im Verbrauch von Rechenleistung liegt
  • Weitergabe der Dienste an Dritte über den vereinbarten Umfang hinaus
  • Umgehen technischer Begrenzungen oder Abrechnungsmerkmale

3.2 Nur nach vorheriger Zustimmung

(1) Die folgenden Nutzungen sind nicht verboten, bergen aber ein erhöhtes Risiko für Betrieb, Ansehen oder Rechtslage. Sie bedürfen der vorherigen Zustimmung von ITESP in Textform:

  • Versand von Massen-E-Mail an eigene Empfängerlisten, auch mit Einwilligung, ab einem Umfang von mehr als 5.000 Nachrichten im Monat
  • Betrieb von Anonymisierungsdiensten, Ausgangsknoten für Tor, offener Vermittlungsdienste
  • Betrieb von Tauschbörsen und Diensten zum Verteilen nutzergenerierter Dateien ohne Prüfung
  • Angebote mit Bezug zu Glücksspiel, Wetten oder vergleichbaren Vorhaben
  • Angebote mit Bezug zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, Nahrungsergänzung mit Heilversprechen oder ähnlichen Erzeugnissen
  • Angebote mit Bezug zu Kryptowährungen, Börsen oder Verwahrung
  • Sicherheitsprüfungen fremder Systeme, auch mit Auftrag des Prüfungsempfängers
  • Inhalte für Erwachsene

(2) Über die Zustimmung entscheidet ITESP nach billigem Ermessen. Sie kann mit Auflagen verbunden werden, etwa zu Umfang, technischer Ausgestaltung, Nachweisen oder gesonderten Entgelten.

(3) ITESP erbringt seine Leistungen unter Einsatz von Vorleistungen Dritter, insbesondere des Rechenzentrums, der Netzbetreiber, des Zahlungsdienstleisters und der Registrierungsstellen für Domains. Deren Nutzungsbedingungen können einzelne der in Absatz 1 genannten Nutzungen ausschließen oder von einer eigenen Zustimmung abhängig machen. ITESP kann die Zustimmung deshalb davon abhängig machen, dass der betroffene Dritte zustimmt, und sie verweigern, solange diese Zustimmung nicht vorliegt.

(4) Ändern sich die Vorgaben eines solchen Dritten nachträglich, kann ITESP eine bereits erteilte Zustimmung widerrufen. ITESP unterrichtet den Kunden unverzüglich und räumt ihm eine angemessene Frist ein, die Nutzung umzustellen oder den Vertrag zu beenden. Ist ein Zuwarten für ITESP nicht zumutbar, insbesondere wenn eigene Vertragsverhältnisse oder die Erbringung der Leistungen gefährdet sind, kann der Widerruf sofort wirken; § 6.2 Absatz 3 und 4 gelten entsprechend.

(5) Wird eine Nutzung nach Absatz 1 ohne Zustimmung aufgenommen oder nach einem Widerruf fortgesetzt, gilt dies als Verstoß gegen diese Richtlinie.

§ 4 Einhaltung von Recht und Sanktionen

(1) Der Kunde hält bei der Nutzung der Dienste das anwendbare Recht ein. Dazu gehören insbesondere das Straf-, Urheber-, Wettbewerbs-, Datenschutz- und Telekommunikationsrecht sowie die Vorschriften über den Handel mit Gütern und Technologien.

(2) Der Kunde versichert, dass weder er selbst noch eine an ihm wesentlich beteiligte Person oder eine von ihm benannte Empfängerperson

  • in einer Liste sanktionierter Personen oder Einrichtungen der Europäischen Union, der Vereinten Nationen oder der Bundesrepublik Deutschland aufgeführt ist,
  • in einem Gebiet ansässig ist oder von einem Gebiet aus handelt, gegen das ein Embargo besteht, oder
  • für eine Person handelt, für die eines von beidem zutrifft.

(3) Der Kunde nutzt die Dienste nicht, um Sanktionen oder Ausfuhrbeschränkungen zu umgehen, und stellt die Dienste keiner Person zur Verfügung, für die Absatz 2 zutrifft.

(4) Ändert sich etwas an den Angaben nach Absatz 2, teilt der Kunde dies ITESP unverzüglich mit.

(5) ITESP darf die Angaben nach Absatz 2 prüfen und dazu Nachweise verlangen, auch nach Vertragsschluss. Ergibt die Prüfung, dass Absatz 2 nicht zutrifft, ist ITESP berechtigt und, soweit gesetzlich geboten, verpflichtet, die Leistung sofort einzustellen und das Vertragsverhältnis zu beenden. Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht, soweit die Leistung bereits erbracht war.

§ 5 Verantwortung für Dritte und Unternutzer

(1) Räumt der Kunde Dritten die Nutzung der Dienste ein - etwa eigenen Kunden, Nutzerinnen und Nutzern seiner Anwendungen oder Beauftragten -, bleibt er alleiniger Vertragspartner von ITESP.

(2) Der Kunde verpflichtet diese Dritten auf die Einhaltung dieser Richtlinie. Er hat dafür einzustehen, dass sie eingehalten wird, wie für eigenes Handeln.

(3) Der Kunde richtet eine Stelle ein, an die sich ITESP und Dritte bei Beschwerden über Inhalte oder Verhalten wenden können, und teilt ITESP deren Erreichbarkeit mit. Er bearbeitet solche Hinweise unverzüglich.

(4) Wird ITESP wegen einer Handlung eines Dritten in Anspruch genommen, dem der Kunde die Nutzung eingeräumt hat, stellt der Kunde ITESP von diesen Ansprüchen frei, soweit er die Handlung zu vertreten hat. Das gilt auch für die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

(5) Bietet der Kunde die Dienste unter eigenem Namen weiter, weist er seine Kunden auf die Geltung dieser Richtlinie hin.

§ 6 Überwachung und Durchsetzung

6.1 Was ITESP prüft und was nicht

(1) ITESP überwacht die technischen Merkmale des Betriebs - Erreichbarkeit, Auslastung, Netzverkehr, Protokolle der eigenen Systeme -, um den Betrieb sicherzustellen, Störungen zu erkennen und Angriffe abzuwehren. Rechtsgrundlage und Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

(2) ITESP überwacht die Inhalte, die der Kunde speichert oder übermittelt, NICHT und ist dazu auch nicht verpflichtet. Eine allgemeine Überwachungspflicht besteht nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2022/2065 nicht und wird mit dieser Richtlinie nicht übernommen.

(3) ITESP wird tätig, wenn Kenntnis von einem Verstoß erlangt wird - insbesondere durch einen Hinweis, eine Beschwerde, eine behördliche Aufforderung oder eine automatische Meldung eines Sicherheitsdienstes.

6.2 Welche Maßnahmen ITESP treffen kann

(1) Bei einem Verstoß gegen diese Richtlinie kann ITESP je nach Schwere:

  • den Kunden auffordern, den Verstoß innerhalb einer angemessenen Frist zu beenden
  • den betroffenen Inhalt entfernen oder den Zugang dazu sperren
  • den betroffenen Dienst, einzelne Funktionen oder Anschlüsse sperren
  • den Zugang des Kunden zum Kundenportal sperren
  • das Vertragsverhältnis nach Ziffer 3.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus wichtigem Grund kündigen

(2) ITESP wählt die Maßnahme, die den Verstoß beendet und den Kunden am wenigsten belastet. In der Regel wird zunächst zur Abhilfe aufgefordert.

(3) Ohne vorherige Aufforderung kann ITESP sofort sperren, wenn

  • der Verstoß den Betrieb, die Sicherheit oder die Verfügbarkeit für andere erheblich beeinträchtigt,
  • ein Angriff von einem System des Kunden ausgeht,
  • ein Inhalt offensichtlich rechtswidrig ist oder eine Behörde die Entfernung anordnet, oder
  • ein Zuwarten ITESP der Gefahr einer eigenen Haftung aussetzt.

(4) ITESP unterrichtet den Kunden unverzüglich über eine Maßnahme, ihren Grund und die Möglichkeit zur Stellungnahme. Bei einer Anordnung, die eine Unterrichtung untersagt, unterbleibt sie insoweit.

(5) Der Kunde kann einer Maßnahme widersprechen und ITESP die Umstände darlegen. ITESP prüft den Widerspruch und teilt das Ergebnis mit. Ist die Maßnahme unberechtigt, wird sie unverzüglich aufgehoben.

(6) Sperrt ITESP einen Dienst wegen eines Verstoßes, bleibt der Kunde zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, soweit er den Verstoß zu vertreten hat.

6.3 Meldungen an ITESP

Hinweise auf Verstöße gegen diese Richtlinie nimmt ITESP entgegen unter:

abuse@itesp.de

Hilfreich sind: die betroffene Adresse oder IP-Adresse, Zeitpunkt mit Zeitzone, eine Beschreibung des Vorgangs und, soweit vorhanden, Protokollauszüge. ITESP bestätigt den Eingang und teilt das Ergebnis mit, soweit rechtlich zulässig.

§ 7 Änderungen dieser Richtlinie

(1) ITESP kann diese Richtlinie ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung, technische Gegebenheiten oder neue Missbrauchsformen erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden widersprechen; widerspricht er, steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu. Auf Frist und Folgen wird in der Mitteilung hingewiesen.

(3) Die jeweils geltende Fassung ist unter itesp.de/nutzungsrichtlinie abrufbar; frühere Fassungen bleiben dort einsehbar.